Schulordnung des Albert-Martmöller-Gymnasiums Präambel Das Albert-Martmöller-Gymnasium ist Lern-, Arbeits- und Lebensraum seiner Schülerinnen und Schüler (im folgenden SchülerInnen), seiner Lehrerinnen und Lehrer (im folgenden LehrerInnen) und aller dort Beschäftigten. Alle Beteiligten wirken bei der demokratischen und partnerschaftlichen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Dieses erfordert die Einhaltung einer gemeinsamen Ordnung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegt. Die von den SchülerInnen, Lehrern und Eltern des AMG vereinbarte Schulordnung stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl, vertieft die Identifikation und regelt das friedliche Miteinander, damit in einer guten Atmosphäre erfolgreich gearbeitet werden kann.
Ziele und Verhaltensweisen- Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung für ein gutes Schulklima.
- Solidarität in der Schule erzeugt Verbundenheit aller mit allen und erfordert gegenseitige Hilfeleistung und Unterstützung.
- Niemand soll beim Lernen gestört oder behindert werden. Auch Belästigungen durch Lärm, Schmutz und Unordnung sind Störungen.
- Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen, das Eigentum der anderen ist zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, kommt für den Schaden auf.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
- Erkennbar drohende Gefahren, aber auch Schäden im Schulgebäude und auf dem Schulgelände werden sofort im Sekretariat gemeldet. Die in den Räumen ausgehängten Sicherheitshinweise werden beachtet.
- Das Herstellen und Werfen von Schneebällen ist wegen der zu hohen Verletzungsgefahr untersagt.
- Das Mitbringen dicker Filzstifte ist SchülerInnen untersagt.
Unterricht- Der Unterricht beginnt in der Regel mit der ersten Stunde um 7.45 Uhr. Ab 7.25 Uhr ist das Atrium bei schlechtem Wetter für die SchülerInnen geöffnet. Mit dem ersten Gong um 7.40 Uhr begeben sich die SchülerInnen wie die LehrerInnen zu den Unterrichtsräumen.
- Beginnt der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt, halten sich früher eintreffende SchülerInnen der SI grundsätzlich auf dem Hauptschulhof auf. Bei schlechter Witterung (Regen etc.) steht das Atrium zur Verfügung. Jegliche Lärmbelästigung ist mit Rücksicht auf den Unterricht in den angrenzenden Klassenräumen zu vermeiden.
- Falls eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft ist, fragen die Klassen- sprecherinnen oder Klassensprecher im Schulsekretariat nach.
- Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Die Klassen beachten den Vertretungsplan, der in der Regel am Vortag aushängt, damit ggf. die benötigten Unterrichtsmaterialien mitgebracht werden. Zur Information über kurzfristigen Vertretungsunterricht ist der aktualisierte Vertretungsplan vor Unterrichtsbeginn bzw. im Laufe der ersten Stunde zu sichten. Dann tritt unser Konzept für kurzfristige Vertretung in Kraft.
- Für Biologie, Chemie, Kunst, Physik, Technik und Informatik gilt aus Sicherheitsgründen (Gefahrstoffverordnung) folgende Sonderregelung:
- LehrerInnen und Reinigungspersonal müssen sich an die Betriebsanweisung halten.
- SchülerInnen dürfen sich in den Sammlungs- und Fachräumen nur in Anwesenheit eines Fachlehrers aufhalten. Sie dürfen dort nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Lehrers essen und trinken. Bei Experimenten oder praktischen Arbeiten müssen sie sich genau an die Anweisungen der LehrerInnen halten.
- Für die Fachräume ist immer ein offener Flucht- oder Rettungsweg notwendig. Daher dürfen vor den Türen oder in der Nähe keine Taschen oder Materialien abgestellt werden.
- SchülerInnen der SI melden sich bei akuter Erkrankung während des Unterrichts im Sekretariat. Die Eltern werden telefonisch benachrichtigt.
- Sind SchülerInnen durch Krankheit oder einen anderen nicht vorhersehbaren wichtigen Grund verhindert, die Schule zu besuchen, ist die Schule spätestens am 2. Tag zu benachrichtigen. In der SI werden Entschuldigungen der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer umgehend nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorgelegt. Die Entschuldigungsregelung für die SII, insbesondere das Verfahren an Klausurterminen, wird den SchülerInnen zu Beginn der SII schriftlich ausgehändigt.
Pausenregelung- Die SchülerInnen der SI verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof oder im Atrium. Bei Regen und besonders schlechter Witterung können sich die SchülerInnen auch im Foyer des Hauptgebäudes und in den Gängen des Neubaus aufhalten.
- Die SchülerInnen der SII können sich in den großen Pausen in den Kursräumen und im Schülercafé aufhalten.
- Die kleinen Pausen verbringen alle SchülerInnen in den Klassen- bzw. Kursräumen.
- Während der großen Pausen dürfen Ballspiele nur auf dem „Bolzplatz“ des Hauptschulhofes stattfinden. Auf dem Neubau-Schulhof darf in den großen Pausen nur mit Softbällen gespielt werden. Bei allen Ballspielen und auf dem Klettergerüst ist Rücksichtnahme oberstes Gebot.
- Das Schülercafé ist von der ersten Stunde bis 12:30 Uhr Aufenthaltsraum der SchülerInnen der SII. Den SchülerInnen der SI dient es zum Kauf von Verpflegung.
- Die SchülerInnen der SI dürfen das Schulgelände nicht verlassen, es sei denn, sie begeben sich auf den Weg zum Sportunterricht in die Husemannhalle.
Mittagspause bei Ganztagsunterricht- SchülerInnen der SI, die am Nachmittag noch Unterricht haben, dürfen sich in ihrer Mittagspause nur in den vorgeschriebenen Bereichen aufhalten.
- Bei den betreuten Angeboten ist den Anweisungen der Betreuerinnen und Betreuern unbedingt Folge zu leisten.
- In den nicht betreuten Bereichen ist besondere Rücksicht zu nehmen auf Mitschülerinnen und Mitschüler, die während dieser Zeit noch Unterricht haben.
- SchülerInnen der SI ab Klasse 7 dürfen das Schulgelände nur verlassen, wenn sie einen Schülerausweis mit dem entsprechenden Vermerk besitzen und diesen mit sich führen, um ihn auf Verlangen vorzeigen zu können.
Verhaltensregeln- Jede Schülerin und jeder Schüler geht sorgsam mit ausgeliehenen Lehr- und Lernmitteln um. Ausgeliehene Bücher müssen in einem wieder verwendbaren Zustand zurückgegeben oder ggf. ersetzt werden. Die ausgeliehenen Bücher werden eingebunden bzw. mit einem Umschlag versehen.
- Für die Sauberkeit und Ordnung im Gebäude und auf dem Schulhof sind alle gemeinsam verantwortlich.
- Klassen-, Fach- und Kursräume werden sauber und ordentlich hinterlassen. Verlässt eine Lerngruppe den Unterrichtsraum sorgt die Lehrkraft für geschlossene Fenster und verschließt die Tür.
- Räume, die ausschließlich von SchülerInnen der SII benutzt werden, können geöffnet bleiben.
- Das Benutzen von Handys und anderer Aufzeichnungs- oder Abspielgeräte ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen untersagt, soweit nicht eine Lehrkraft die Nutzung im Einzelfall ausdrücklich erlaubt hat. Im hinteren Raum des Schülercafes dürfen Musikabspielgeräte zum Hören von Musik über Kopfhörer von SchülerInnen der SII benutzt werden.
- Das Rauchverbot an unserer Schule bestimmt sich nach den Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes NRW. Entsprechend wird der Genuss alkoholischer Getränke durch § 54 Schulgesetz geregelt.
Schulweg- Alle SchülerInnen halten sich auf ihrem Schulweg zur Schule und nach Unterrichtsschluss an die Verkehrsregeln und die Straßenverkehrsordnung.
- Motorisierte Fahrzeuge, Fahrräder, Kickroller und Skateboards dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
- Motorisierte Zweiräder werden an den vorgesehenen Stellen (Eingang Oberdorf) abgestellt.
- Die Feuerwehr- und Krankenwagenzufahrten vor Haupt- und Neubau und auf dem Schulhof werden freigehalten. Der Parkplatz darf nur von Lehrkräften und Mitarbeitern benutzt werden.
Haftung und Versicherungsschutz- Alle SchülerInnen sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Unfall versichert. Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Hin- und Rückweg zur Schule passieren, sind der Schule unmittelbar anzuzeigen.
- Die Fahrräder werden in die Fahrradständer gestellt. Versicherungsschutz über die Schule besteht nur, wenn die Fahrt mit dem Rad zur Schule genehmigt wurde.
- Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Eine Haftung kann von der Schule nicht übernommen werden.
- Geld, Uhren und andere Wertsachen werden zu Beginn des Sportunterrichts bei der Lehrkraft abgegeben; in den Umkleideräumen besteht bei Diebstahl kein Versicherungsschutz.
- Fundsachen werden sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Die innerhalb von sechs Wochen nicht abgeholten Gegenstände werden im Fundbüro der Stadt Witten abgeliefert. Die Schule haftet nicht für liegengebliebene Gegenstände.
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