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Geschrieben von: Peter Brennecken
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Mittwoch, 11. November 2009 um 13:30 |
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Die Jahrgangsstufen 5 und 6 des Gymnasiums bilden die Erprobungsstufe. Beide Stufen bilden eine Einheit, in der die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben, sich auf die neue Lernsituation einzustellen und ihre Eignung für die gewählte Schulform sicherer festzustellen. Aus diesem Grund gibt es zwischen der Klasse 5 und 6 auch keine Versetzung. Die Entscheidung, ob ein Kind das Gymnasium weiterhin besucht, fällt in der Regel am Ende des 6. Schuljahres. |
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Aktualisiert ( Donnerstag, 09. September 2010 um 10:39 )
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