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Pädagogik

Reise in ein unbekanntes Land?   Nun ja ...

Lassen Sie uns das neue Fach als Forschungsreise betrachten:

Wie wurde ich was ich bin?
Wer und was hat mich beeinflusst?
Und weiterhin: was kann ich bewirken?


Solche und ähnliche Fragen stellen sich viele Menschen.
Die Pädagogik / Erziehungswissenschaft kann ein Stück weit helfen, Antworten zu finden.

Auf der dreijährigen Reise durch „Pädagonien“ werden Sie, liebe Schülerinnen und Schüler,
  • manchem selbst Erlebten begegnen – und es dabei vielleicht in neuem Licht sehen,
  • von anderen Zusammenhängen „schon mal gehört“ haben und jetzt mit Erstaunen näher treten,
  • über vielleicht erahntes Zwischenmenschliches mehr erfahren,
  • aber auch spannendes Neuland betreten – nicht ohne holprige Wegstrecken,
  • theoretische Gipfel stürmen – wenn auch manchmal etwas mühsam -
  • und genüsslich auf erreichte Höhen zurückblicken können.


Neugierig geworden?

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Leistungsbeurteilung und -bewertung im Unterrichtsfach Pädagogik

Grundsätze der Leistungsbewertung

 

Beurteilungsbereich Klausur

In der Einführungsphase (EF) wird pro Halbjahr eine Klausur im Umfang von einer Doppelstunde geschrieben.
In den Qualifikationsphasen werden pro Schulhalbjahr zwei Klausuren geschrieben. Für die Qualifikationsphase 1 beträgt die Klausurdauer im Leistungskurs drei Unterrichtstunden, im Grundkurs zwei Unterrichtsstunden. Die Klausurdauer für das 1. Halbjahr der Qualifikationsphase 2 beträgt im Leistungskurs vier Unterrichtsstunden, im Grundkurs drei Unterrichtsstunden. Im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase 2 erfolgt die Klausur unter Abiturbedingungen (4,25 Zeitstunden im Leistungskurs, 3 Zeitstunden im Grundkurs).

Inhaltlich beschäftigen sich die Klausuren mit einem Gebiet aus dem vorher bearbeiteten Sequenzthema, wobei insbesondere in der Jahrgangsstufe 12 (bzw. vor G8: 13) auch themenübergreifende Bezüge hergestellt werden sollen.

 

Außer den inhaltlichen Aspekten ist folgende Darstellungsleistung bei der Beurteilung einer Klausur zu berücksichtigen:
  • schlüssige, stringente sowie gedanklich klare Strukturierung des Textes
  • genauer und konsequenter Bezug auf die Aufgabenstellung
  • plausible Argumentation (beschreibende, deutende und wertende Aussagen nachvollziehbar aufeinander beziehen)
  • präzise und begrifflich differenzierte Formulierungen unter Berücksichtigung der Fachsprache
  • Verwendung angemessener und korrekter Textverweise bzw. –zitate
  • sprachliche Richtigkeit (eine Häufung von sprachlichen Fehlern führt zu einer Absenkung um bis zu einer Note)

Für die Bewertung der Klausuren sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Die Klausuren werden entweder nach dem Abiturverfahren (Präsentation des Erwartungshorizonts und Bepunktung) korrigiert oder mit einem differenzierten Kommentar zu den Teilaspekten „Inhalt“ und „sprachliche Darstellung“ versehen. Im Falle der Bepunktung bietet sich die Zuordnung zu Notenstufen an den Vorgaben für das Zentralabitur an, wobei sich die Gesamtpunktzahl von 100 aus dem inhaltlichen Teilbereich (80 Punkte) und dem sprachlichen Teilbereich (20 Punkte) ergibt:
 
 
 Note Punkte erreichte Punktzahl
 sehr gut plus
 15 100-95
 sehr gut
 14 94-90
 sehr gut minus
 13 89-85
 gut plus
 12 84-80
 gut 11 79-75
 gut minus
 10 74-70
 befriedigend plus
 9 69-65
 befriedigend 8 64-60
 befriedigend minus
 7 59-55
 ausreichend plus
 6 54-50
 ausreichend 5 49-45
 ausreichend minus 4 44-39
 mangelhaft plus
 3 38-33
 mangelhaft  2 32-27
 mangelhaft minus
 1 26-20
 ungenügend 0

 19-0

Die Aufgabenstellung der Klausuren erfolgt unter Verwendung der für das Zentralabitur Erziehungswissenschaften obligatorischen Operatoren:

 

Anforderungsbereich I

OperatorenDefinitionen
Nennen
Benennen
ausgewählte Elemente, Aspekte, Merkmale, Begriffe, Personen etc. unkommentiert aufzählen
Skizzieren
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen ausdrücken
Formulieren
Darstellen 
den Gedankengang oder die Hauptaussage eines Textes oder eines anderen Materials mit eigenen Worten darlegen
Wiedergeben
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt oder den Inhalt eines Textes unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten ausdrücken
Beschreiben
die Merkmale eines Bildes oder anderen Materials mit Worten in Einzelheiten schildern
Herausarbeiten*aus Aussagen eines wenig komplexen Textes, einen Sachverhalt oder eine Position ermitteln und darstellen
Zusammenfassen
die Kernaussagen eines Textes oder anderen Materials komprimiert und strukturiert darlegen

 

Anforderungsbereich II

Operatoren 
Definitionen 
Einordnen
Zuordnen
Anwenden
einen bekannten oder erkannten Sachverhalt in einen neuen oder anderen Zusammenhang stellen
oder die Position eines Verfassers bezüglich einer bestimmten Religion, Konfession, Denkrichtung etc.
unter Verweis auf Textstellen und in Verbindung mit Vorwissen bestimmen
Belegen
Nachweisen
Behauptungen durch Materialbezug (z.B. Textstellen) oder bekannte Sachverhalte fundieren
Konkretisieren
Beispiele für einen Sachverhalt finden und ihn verdeutlichen
Erläutern
Erklären
Entfalten
einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen
nachvollziehbar veranschaulichen
Herausarbeiten*
aus Aussagen eines komplexeren Textes, einer Statistik o.ä. einen Sachverhalt
oder eine Position ermitteln und darstellen 

 

Anforderungsbereich III

 

Operatoren
Definitionen
Begründen
eigene Aussagen durch Argumente stützen und nachvollziehbare Zusammenhänge herstellen
Sich auseinandersetzen mit
ein begründetes eigenes Urteil zu einer Position (z.B. zur Reichweite und Leistungskraft einer Theorie) oder einem dargestellten Sachverhalt entwickeln
Beurteilen
Bewerten
Stellung nehmen
einen begründeten Standpunkt einnehmen
die eigene Überzeugung argumentativ vorstellen
zu einem Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden sich begründet positionieren (Sach- bzw. Werturteil), z.B. bei Experimenten/Studien: Objektivität, Reliabilität, Validität, Generalisierbarkeit begründet bestimmen
eine mögliche Gegenposition entwickeln und sich mit dieser kritisch auseinandersetzen, dabei Beurteilungskriterien bewusst machen und begründen
Erörtern
die Vielschichtigkeit eines Beurteilungsproblems erkennen und darstellen, dazu Thesen / gegebenenfalls Hypothesen erfassen bzw. aufstellen, Argumente formulieren und dabei eine begründete Schlussfolgerung erarbeiten (dialektische Erörterung) / gegebenenfalls Wege empirischer Überprüfung entwickeln
Prüfen
Überprüfen
eine Meinung, Aussage, These, Hypothese, Argumentation nachvollziehen, kritisch hinterfragen und auf der Grundlage erworbener Fachkenntnisse begründet beurteilen
Interpretieren
einen Text oder ein anderes Material (Bild, Karikatur, Tondokument, Film, Statistik etc.) sachgemäß analysieren und auf der Basis methodisch reflektierten Deutens zu einer schlüssigen Gesamtauslegung gelangen
Gestalten
Entwerfen
sich kreativ (z.B. fiktives Gespräch oder Visualisierung) mit einer Fragestellung auseinandersetzen
Stellung nehmen aus der Sicht von ...
eine Erwiderung formulieren aus der Sicht von...
eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten Position kritisieren oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben
Stellung nehmen aus der Sicht von ...
eine Erwiderung formulieren aus der Sicht von...
eine unbekannte Position, Argumentation oder Theorie aus der Sicht einer bekannten Position kritisieren oder in Frage stellen und ein begründetes Urteil abgeben
Handlungspläne entwickeln
Begründete Handlungskonsequenzen zu einer Fallstudie entwerfen
Konsequenzen ziehen Perspektiven entwerfen
aus einer Position Schlussfolgerungen ziehen

Beurteilungsbereich sonstige Mitarbeit

Die sonstige Mitarbeit setzt sich aus mehreren Teilaspekten zusammen (vgl. Auflistung).
Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“
Die sonstige Mitarbeit setzt sich aus mehreren Teilaspekten zusammen (vgl. nachfolgende Auflistung). Die Kursabschnittsnote wird zu gleichen Anteilen aus den Endnoten der Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“ gebildet. In der Einführungsphase bestimmt nur eine Klausur im Halbjahr die schriftliche Leistung. Sofern in dem Fach keine Klausur geschrieben wird, wird die Kursabschnittsnote lediglich aus dem Bereich „Sonstige Mitarbeit“ gebildet.

 

Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“:

Nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Beiträge hat einen Einfluss auf die Benotung der sonstigen Mitarbeit. Qualität kann gemessen werden an:
  • der Richtigkeit der Aussagen
  • der angemessenen Verwendung von bereits erarbeiteten Fachtermini (Aufgabe des Faches: Vorbereitung auf das Studium)
  • der Fähigkeit der selbstständigen Erarbeitung neuer Problemstellungen, nicht nur der Reproduktion bereits gelernter Inhalte
  • der Fähigkeit, das Unterrichtsgeschehen zu lenken und weiterzuentwickeln.
Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn sich der Schüler/ die Schülerin regelmäßig zu Wort meldet, Fragen, Aufgaben und Problemstellungen schnell und klar erfasst werden, die Wortbeiträge regelmäßig die Anforderungsbereiche (kurz: AFB) I und II umfassen, auch Fähigkeiten im AFB III zu erkennen sind und der Schüler/ die Schülerin kontinuierliches und aufmerksames Interesse am Unterricht zeigt.
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn sich der Schüler/ die Schülerin ab und an zu Wort meldet, fachwissenschaftliche Kenntnisse im Anforderungsbereich I  reproduziert werden können, auf direkte Fragen des Lehrers angemessen geantwortet werden kann und er/ sie durch Aufmerksamkeit Interesse am Unterricht zeigt.

  • Die Qualität dieser fließt in die Bewertung der sonstigen Mitarbeit mit ein.
  • Nicht erledigte Hausaufgaben wirken sich (besonders im wiederholten Fall) negativ auf die Bewertung der sonstigen Mitarbeit (vergleichbar der Nicht-Beteiligung am Unterrichtsgeschehen der jeweiligen Stunde) aus.
Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn Aufgaben sicher und fachwissenschaftlich korrekt im AFB I, II und ansatzweise im AFB III gelöst werden. Unterrichtsvorbereitende Arbeiten wie z.B. Recherchen von Materialien und Informationen sowie das Lesen von Texten werden so differenziert erledigt, dass die wesentlichen Inhalte in anschließenden Unterrichtsgesprächen auch ohne Nachschlagen reproduziert werden können.
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn die Aufgaben im AFB I umfassend und fachwissenschaftlich überwiegend treffend formuliert gelöst werden. Unterrichtsvorbereitende Arbeiten wie z.B. Recherchen von Materialien und Informationen sowie das Lesen von Texten werden zuverlässig erledigt.

Im Anschluss an eine Erarbeitungsphase werden die Ergebnisse in der Regel von einzelnen Schülerinnen und Schülern zusammenfassend präsentiert.
Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn die vorgestellten Inhalte dezidiert verstanden, mit weiterem Fachwissen verknüpft und ggf. kritisch hinterfragt werden; die Inhalte in thematisch relevanter Auswahl und Zuordnung frei vorgetragen werden und adressatenbezogenes Sprechen sowie ggf. Fragen und Diskutieren angemessen gelingen; die Inhalte ansprechend und kreativ visualisiert werden.
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn die Inhalte verstanden und fachwissenschaftlich korrekt dargestellt werden; sie mit Hilfe einer stichwortartigen Gliederung visualisiert und verständlich vorgetragen werden; die Gruppe angesprochen und in die Präsentation in Ansätzen mit eingebunden wird.

  • Referate dienen im Besonderen der Ausbildung der Fähigkeit zu selbstständigem methodischen Arbeiten (Aufgabe der Oberstufe). Der Anteil der Bewertung des Referats für die sonstige Mitarbeit entspricht der Überprüfung zu einem Themenbereich.
  • Ein Referat kann entweder allein oder mit einem Partner erarbeitet und vorgetragen werden, jedoch soll eindeutig herausgestellt werden, wer für einzelne Teile verantwortlich ist (z.B. durch abwechselndes Vortragen).
Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn die vorgestellten Inhalte dezidiert verstanden, mit weiterem Fachwissen verknüpft und ggf. kritisch hinterfragt werden; die Inhalte in thematisch relevanter Auswahl und Zuordnung mit Hilfe einer stichwortartigen Gliederung klar und verständlich vorgetragen werden und adressatenbezogenes Sprechen angemessen gelingt.
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn die Inhalte verstanden sowie fachwissenschaftlich überwiegend korrekt dargestellt werden und sie mit Hilfe einer stichwortartigen Gliederung verständlich vorgetragen werden.

  • Protokolle dienen nicht nur der einfachen Wiederholung des behandelten Stoffes für Klausuren und die Abiturprüfung, sondern auch der Strukturierung des im Unterricht Behandelten.
  • Auch die sprachliche und formale Qualität der Protokolle wirkt sich auf die Bewertung der sonstigen Mitarbeit aus.
Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn folgende Punkte gewährleistet sind:
  • korrekte formale Anlage des Protokolls
  • sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Konzentration der Darstellung auf das Wesentliche
  • angemessene Verwendung der Fachsprache
  • sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn die angeführten Aspekte überwiegend vorliegen.

  • Sofern im Unterricht Projekte vorgesehen sind, werden Ergebnisse einer Gruppenarbeit als Benotung der sonstigen Mitarbeit für die Zeit des Projektes gewertet.
  • Über die in der Gruppenarbeit erzielte Leistung hinaus werden auch Einzelleistungen der SuS innerhalb der Gruppe gewertet, sodass es u.U. zu unterschiedlicher Benotung einzelner Gruppenmitglieder kommen kann.

In diesem Kontext ist gefordert, dass möglichst eigenständig, aktiv und interessiert in der Projektgruppe mitgearbeitet wird, Gespräche und Diskussionen auch auf einer kritischen Ebene angeregt und geführt werden. Die Leistungsbeurteilung im Bereich des projektorientierten Arbeitens wird durch folgende vier Handlungsfelder bestimmt:
  1. Handlungsfeld „fachliches Lernen“: Erwerb von fachspezifischem Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, sach- und fachgerechte Darstellung von Lernergebnissen, Suche und Nutzung ggf. Herstellung von fachspezifischen Materialien und Arbeitsmitteln
  2. Handlungsfeld „methodisches Lernen“: Erwerb und abwechslungsreiche Anwendung von Arbeitstechniken und Lernstrategien, die alle drei Lernkanäle (Sehen, Hören, Fühlen/Agieren) ansprechen, z.B. Beschaffung von Informationsmaterial, Recherchen, Arbeitsschritte planen und in angemessener Zeit durchführen, Mindmapping, Kartenabfragen, Austausch von Arbeitsergebnissen und kritische Diskussion über Inhalte und Methoden
  3. Handlungsfeld „sozial-kommunikatives Lernen“: Aufstellung und Einhaltung von Gesprächsregeln, argumentative Darstellung von Meinungen und fachwissenschaftlichen Positionen; Initiierung, Übernahme und aktive Mitgestaltung von Aufgaben in der Gruppe; Suche von Konfliktlösungen
  4. Handlungsfeld „selbstbeurteilendes Lernen“: kritische Einschätzung eigener Arbeit und Mitarbeit im fachlichen und sozial-kommunikativen Bereich; realistische Einschätzung und Formulierung eigener Leistungsfortschritte und –defizite; Überlegungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lernplanung entwickeln und umsetzen  

Eine „gute Leistung“ liegt vor, wenn die aufgeführten Aspekte in allen vier Handlungsfeldern überwiegend umgesetzt werden können.
Eine „ausreichende Leistung“ liegt vor, wenn der Arbeit aufmerksam und interessiert gefolgt wird und vereinzelte Wortbeiträge gegeben werden, so dass einzelne der angeführten Aspekte in mindestens drei Handlungsfeldern umgesetzt werden können.

 

 (Ha)