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| Philosophieren am AMG |
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Ab der Jahrgangsstufe 8 haben alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, das Fach Praktische Philosophie. In der Sek II kann Philosophie als eine Gesellschaftswissenschaft eines der 4 Abiturfächer darstellen und so in der Einführungsphase und beiden Qualifikationsphasen belegt werden. In der Sek I arbeiten wir mit dem Buch „Fair Play“(Schöningh Verlag). Grundlage in der Sek II ist das Lehrwerk „Philosophieren“ (Band 1 und 2) des Verlags C.C. Buchner. 1. Konzeption des Faches In den Jahrgangsstufen 8 und 9 wird für die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, das Fach „Praktische Philosophie“ angeboten. Wie im Religionsunterricht steht auch hier die systematische und zusammenhängende Behandlung von Sinn- und Wertfragen im Vordergrund, jedoch in religions- und weltanschauungsneutraler Form. Ziel ist es, eine sittlich-moralische Orientierung ohne Bezug zu einer Religion zu geben und zur (kritischen) Reflexion über Urteilen und Handeln anzuregen sowie die Schüler zu befähigen, grundlegende Wertvorstellungen und begründete Wertmaßstäbe für sittlich-moralisches Handeln zu entwickeln. Die Aufgaben und Ziele des Faches werden mit Hilfe von drei Perspektiven bestimmt, die keine abgegrenzten Lernbereiche darstellen, sondern die verschiedene Blickrichtungen aufzeigen, aus denen heraus die Inhalte des Faches betrachtet werden sollen: 1. Begegnungen mit Religionen, Weltanschauungen und Kulturen (Ideengeschichtliche Perspektive) Die Schülerinnen und Schüler sollen die Vielfalt und Andersartigkeit anderer religiöser, weltanschaulicher, kultureller, ethnischer und nationaler Lebensgemeinschaften kennen lernen und sich vorurteilsfrei und offen mit ihnen beschäftigen. Dadurch wird die Grundlage zur Achtung der Überzeugungen Andersdenkender, zu dialogischer Verständigung und einem toleranten Umgang miteinander geschaffen. 2. Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen in gesellschaftlicher Wirklichkeit (Gesellschaftliche Perspektive) Die alleinige Orientierung an Werten ist nicht schon ein für sich ausreichender Maßstab. In unserer heutigen pluralen Gesellschaft besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz von Grundwerten durch ein Überangebot widersprüchlicher Werteauffassungen verloren geht und zu Desorientierung führt. Durch die gezielte Beschäftigung mit vielfältigen Situationen und deren anschließender Aufarbeitung (z.B. „Dilemmageschichten“) sollen die Schülerinnen und Schüler eine Urteils- und Handlungsfähigkeit entwickeln, die sich an verallgemeinerungsfähigen und konsensfähigen Prinzipien orientiert; Ausgangspunkt dafür sind die Landesverfassung, das Grundgesetz und die Menschenrechte. 3. Wertorientierte Urteils- und Handlungskompetenz im eigenen Lebensbereich (Personale Perspektive) Der individuelle Lebens- und Erfahrungsraum der Schülerinnen und Schüler wird durch die Thematisierung von eigenen Gefühlen, Einstellungen, Vorurteilen und Wertvorstellungen aufgegriffen und analysiert. Neben der individuellen Sinnperspektive geht es um die Frage der sozialen Verträglichkeit von eigenen und allgemeinen Lebensvorstellungen und den daraus entstehenden Konflikten sowie deren Lösung. 2. Konkrete Inhalte Aus den drei Perspektiven ergeben sich sieben „Fragenkreise“, die den Unterricht konstituieren:
Mit dieser Aufgliederung werden zentrale Teilbereiche der Philosophie, die als Ausdruck menschlicher Grundprobleme und ihrer Bearbeitung gelten können, u. a. Ethik, Sozial- und Staatsphilosophie, Anthropologie, Erkenntnistheorie, Metaphysik, angesprochen. Einführungsphase (Jg 10) / Jahrgangsstufe 11: Einführung in das Philosophieren anhand der vier Fragen Kants: Was kann ich wissen? Wie soll ich handeln? Was darf ich hoffen? Was ist der Mensch? – Philosophische Anthropologie Qualifikationsphase I und II / Jahrgangsstufe 12/13: Ethik (Probleme des menschlichen Handelns)
Staatsphilosophie (Probleme von Politik, Recht, Staat und Gesellschaft)
Erkenntnistheorie/ Wissenschaftstheorie (Probleme des Denkens, Erkennens und der Wissenschaft)
Wiederholungsphase an Hand von alternativen Disziplinen (Ästhetik / Kunsttheorie, Religionsphilosophie, Geschichtsphilosophie) Leistungsbewertung Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe II (APO-GOSt) dargestellt. Im Fach Philosophie sind in der Sekundarstufe II am AMG in der Einführungsphase je Halbjahr 1 Klausur (90 min) und in der Qualifikationsphase I und II je 2 Klausuren im Halbjahr vorgesehen (1. Halbjahr Q I 90 min; ab dem 2. Halbjahr 135 min; für die Vorabiturklausur in der Q II, 2. Halbjahr gilt die Regelung von drei Zeitstunden plus Auswahlzeit). Die Klausuren fragen mindestens 2 der 3 Anforderungsbereiche des Faches Philosophie ab; diese sind Verstehen (Texterschließung und -zusammenfassung), Erörtern (Vergleichen mit bekannten Positionen, Analysieren unter bestimmten Fragestellungen) und Urteilen (eigene Stellungnahme). Ab dem 2. Halbjahr der Q II werden alle drei Anforderungsbereiche berücksichtigt. In allen Klausuren wird die Darstellungsleistung (Strukturierung des Textes, sprachliche Richtigkeit und Verwendung von Fachterminologie) mit 15-20% bewertet. Neben den Klausuren, die für diejenigen Schüler, die Philosophie als ein Abiturfach nehmen wollen, ab der Q I verpflichtend sind, ist die „Sonstige Mitarbeit“ Hauptbestandteil der Leistungsbewertung. Dazu zählen u.a.
Dabei zählt nicht nur die Quantität der Beiträge, sondern auch deren Qualität, d. h. ihre Stringenz, der Abstraktionsgrad, die fachterminologische Präzision und die Kooperations- sowie Kommunikationsbereitschaft. Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht des Faches Praktische Philosophie in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen). Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit orientiert sich an der folgenden Übersicht: http://www.lehrerfreund.de/medien/paedagogik/muendliche_noten/muendliche_noten.pdf Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe II (APO-GOSt) dargestellt. Im Fach Philosophie sind in der Sekundarstufe II am AMG in der Einführungsphase je Halbjahr 1 Klausur (90 min) und in der Qualifikationsphase I und II je 2 Klausuren im Halbjahr vorgesehen (1. Halbjahr Q I 90 min; ab dem 2. Halbjahr 135 min; für die Vorabiturklausur in der Q II, 2. Halbjahr gilt die Regelung von drei Zeitstunden plus Auswahlzeit). Die Klausuren umfassen mindestens 2 der 3 Anforderungsbereiche des Faches Philosophie; diese sind Verstehen (Texterschließung und -zusammenfassung), Erörtern (Vergleichen mit bekannten Positionen, Analysieren unter bestimmten Fragestellungen) und Urteilen (eigene Stellungnahme). Ab dem 2. Halbjahr der Q II werden alle drei Anforderungsbereiche berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen einer schriftlichen Aufgabenstellung werden durch sog. Operatoren bestimmt, die im Anhang erläutert werden. Bewertet wird neben dem Inhalt der Klausur auch die Angemessenheit der Darstellung (Strukturierung des Textes, begriffliche Klarheit, sprachliche Richtigkeit und Verwendung von Fachterminologie; vgl. Richtlinien und Lehrpläne S.66f). In allen Klausuren wird die Darstellungsleistung entsprechend den Abitur-Vorgaben mit 20% bewertet. Durch den jeder Klausur beigefügten Kommentar bzw. kriterienorientier-ten Beurteilungsbogen werden die Anforderungen für jeden Schüler deutlich; zusätzlich werden individuelle Beratungsgespräche nach den Klausuren angeboten. Die Facharbeit Die Facharbeit ersetzt eine Klausur in 12.2. Die Kriterien zur Anfertigung und Bewertung der Facharbeit werden mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Beginn der Erarbeitung besprochen. Bei der Bewertung werden neben dem Inhalt der Arbeitsprozess und die Methodenan-wendung berücksichtigt (Einzelheiten siehe Richtlinien und Lehrpläne S. 67f.; vgl. auch ‚Regeln und Tipps’ zur Facharbeit unter http://www.amg-witten.de/unterricht/oberstufe.html). Neben den Klausuren, die für diejenigen Schüler, die Philosophie als ein Abiturfach nehmen wollen, ab der Q I verpflichtend sind, ist die „Sonstige Mitarbeit“ Hauptbestandteil der Leistungsbewertung. Dazu zählen u.a.
Mündliche oder schriftliche Hausaufgaben gehören ebenfalls zum Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden in allen Fällen, die von den Schülern selbst zu vertreten sind, wie nicht erbrachte Leistungen bewertet. Dabei zählt nicht nur die Quantität der Beiträge, sondern auch deren Qualität, d. h. ihre Stringenz, der Abstraktionsgrad, die fachterminologische Präzision und die Kooperations- sowie Kommunikationsbereitschaft. Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit orientiert sich an der folgenden Übersicht: http://www.lehrerfreund.de/medien/paedagogik/muendliche_noten/muendliche_noten.pdf Hausaufgaben dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Es entspricht dem Ziel des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler auch im größerem Umfang Unterrichtsvorbereitung bzw. –nachbereitung leisten, durch Bereitstellung von Hintergrundwissen durch Lektüre, analytische Erarbeitung des Argumentationsganges philosophischer Texte, Erarbeitung von begründeten Stellungnahmen zu einem philosophischen Problem etc. Eine regelmäßige Kontrolle von Hausaufgaben ist notwendig. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden in allen von den Schülerinnen und Schülern selbst nicht zu vertretenden Fällen wie nicht erbrachte Leistungen bewertet. Die Bewertung von Hausaufgaben richtet sich sowohl nach den Kriterien der drei Anforderungsbereiche, als auch nach den für die anderen mündlichen und schriftlichen Arbeitsformen im Philosophieunterricht geltenden Gesichtspunkten (Richtlinien und Lehrpläne S. 69 - 74). Referate können sich sowohl auf Fragestellungen und Probleme der Unterrichtsschwerpunkte beziehen als auch den Schülern die Möglichkeit eröffnen, den Mitschülern eigene Interessenfelder vorzustellen. Sie bereiten auf die Facharbeit sowie das universitäre Arbeiten vor und bieten Gelegenheit zum Einüben des freien Vortrags, wie er auch im mündlichen Abitur verlangt wird. Im Referat muss wie in der Facharbeit die verwendete Literatur angegeben und ein Literaturverzeichnis erstellt werden. Der Vortrag darf sich auf Notizen stützen, nicht jedoch aus einem ausformulierten Text abgelesen werden. Die dem Referat folgende Besprechung oder Diskussion ist ein wichtiger Bestandteil der Bewertung. Dabei sollen die Referenten in der Lage sein, auf die Ausführungen der anderen Kursteilnehmer zu reagieren, indem sie die vorgetragenen Inhalte ggf. erläutern und vertiefen, aber auch Zustimmung oder Kritik zu Inhalten und Methoden reflektieren. Protokolle geben den Verlauf bzw. das Ergebnis von Unterrichtsstunden wieder. Bewertungskriterien sind die Beachtung der für Protokolle wesentlichen Merkmale, die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, die fachsprachliche Angemessenheit und die Verständlichkeit der Darstellung. Gewichtung von schriftlicher und mündlicher Leistung Für Schüler, die Klausuren schreiben, setzt sich in allen Jahrgängen der Sekundarstufe II die Zeugnisnote zu gleichen Teilen aus den „Klausuren“ und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen, wobei allerdings kein mathematisches Mittel gebildet werden darf. Lediglich in der Jgst. EF kann die sonstige Mitarbeit stärker berücksichtigt werden, da hier nur eine Klausur geschrieben wird.
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