Konzept zur Leistungsbewertung in den Fächern evangelische und katholische Religionslehre
Leistungsbewertung in der Sek. I:Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht des Faches Religionslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht". Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen.
Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.
mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Diskussionen, Kurzreferate und Präsentationen), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen sowie kurze schriftliche Wissensüberprüfungen). Bewertet werden aber auch fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltung (z.B. Bilder, Videos, Collagen und Rollenspiele sowie Mappen, Portfolios, Lerntagebücher) und Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns in unterschiedlichen Sozialformen (z.B. die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb einer Gruppenarbeit oder projektorientiertes Handeln innerhalb oder außerhalb des Lernortes Schule).
Dabei zählt nicht nur die Quantität der Beiträge, sondern auch deren Qualität (d. h. ihre Angemessenheit, die sprachliche Richtigkeit, die begriffliche Präzision) sowie die Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft.
Inhalte des Religionsunterrichts in der Sek. I: Vergleiche kooperatives schulinternes Curriculum Sek I für die Jgst. 5-7evangelisches/katholisches schulinternes Curriculum Sek I für die Jgst. 8-9
Leistungsbewertung in der Sek IIDie rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe II (APO-GOSt) dargestellt.
Im Fach Religionslehre sind in der Sekundarstufe II am AMG in der Einführungsphase je Halbjahr eine Klausur (90 min) und in der Qualifikationsphase I und II je zwei Klausuren im Halbjahr vorgesehen (Q I 90 min; ab der Q II 135 min; für die Vorabiturklausur im 2. Halbjahr der Q II gilt die Regelung von drei Zeitstunden plus Auswahlzeit).
Die Klausuren umfassen mindestens zwei der drei Anforderungsbereiche des Faches Religionslehre; diese sind Verstehen (Texterschließung und -zusammenfassung), Erörtern (Vergleichen mit bekannten Positionen, Analysieren unter bestimmten Fragestellungen) und Urteilen (eigene Stellungnahme). Spätestens in der Q II werden alle drei Anforderungsbereiche berücksichtigt.
Die konkreten Anforderungen einer schriftlichen Aufgabenstellung werden durch sog. Operatoren bestimmt. Eine Liste der Operatoren kann unter http://www.standardsicherung.nrw.de/abitur-gost/getfile.php?file=164 eingesehen werden.
Bewertet wird neben dem Inhalt der Klausur auch die Angemessenheit der Darstellung (Klarheit und Eindeutigkeit der Aussage, Angemessenheit der Darstellung, Übersichtlichkeit der Gliederung und Inhaltliche Ordnung; vgl. und Lehrpläne evangelische Religionslehre in der Sek. II S.82 Richtlinien und Lehrpläne katholische Religionslehre in der Sek. II S.94). In allen Klausuren wird die Darstellungsleistung entsprechend den Abitur-Vorgaben mit 20% bewertet.
Anforderungen für die Darstellungsleistung (laut Zentralabitur)
Der Prüfling
- strukturiert den Klausurtext schlüssig, stringent und gedanklich klar und bezieht sich dabei konsequent auf die Aufgabenstellung;
- bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander;
- belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitat);
- formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert;
- schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sauber.
Durch den jeder Klausur beigefügten Kommentar . kriterienorientierten Beurteilungsbogen die Anforderungen für jeden Schüler deutlich; zusätzlich werden individuelle Beratungsgespräche nach den Klausuren angeboten.
Die Facharbeit Die Facharbeit kann eine Klausur im 2. Halbjahr der Q1 ersetzen. Die Kriterien zur Anfertigung und Bewertung der Facharbeit werden mit den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor Beginn der Erarbeitung besprochen. Bei der Bewertung werden neben dem Inhalt der Arbeitsprozess und die Methodenanwendung berücksichtigt (Einzelheiten siehe Richtlinien und Lehrpläne S. 67ff.; vgl. auch ‚Regeln und Tipps’ zur Facharbeit unter
http://www.amg-witten.de/unterricht/oberstufe.html).
Neben den Klausuren, die für diejenigen Schüler, die Religionslehre als ein Abiturfach nehmen wollen, ab der Q I verpflichtend sind, ist die
„Sonstige Mitarbeit“ Hauptbestandteil der Leistungsbewertung.
Dazu zählen u.a.
mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Diskussionsleitungen, Gestaltung von Unterrichtsphasen), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Ausarbeitungen z. B. in Essayform, Übungen der Aufgabenbereiche der Klausuren), Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Durchführung von Projekten mit Recherche und Präsentation).
Mündliche oder schriftliche Hausaufgaben gehören ebenfalls zum Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“.
Dabei zählt ähnlich wie der Sek I. nicht nur die Quantität der Beiträge, sondern auch deren inhaltliche Qualität (d. h. ihre Stringenz, der Abstraktionsgrad, die fachterminologische Präzision) sowie die Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft.
Hausaufgaben dienen zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Es entspricht dem Ziel des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler auch im größerem Umfang Unterrichtsvorbereitung bzw. –nachbereitung leisten, durch Bereitstellung von Hintergrundwissen durch Lektüre, analytische Erarbeitung von (z.B. theologischen oder philosophischen) Sachtexten und biblischen Texten, Erarbeitung von begründeten Stellungnahmen zu einem theologischen Problem etc. Eine regelmäßige Kontrolle von Hausaufgaben ist notwendig. Nicht angefertigte Hausaufgaben werden in allen von den Schülerinnen und Schülern selbst nicht zu vertretenden Fällen wie nicht erbrachte Leistungen bewertet.
Referate können sich sowohl auf Fragestellungen und Probleme der Unterrichtsschwerpunkte beziehen, als auch den Schülern die Möglichkeit eröffnen, Interessenfelder aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte vorzustellen. Sie bereiten auf die Facharbeit sowie das universitäre Arbeiten vor und bieten Gelegenheit zum Einüben des freien Vortrags, wie er auch im mündlichen Abitur verlangt wird. Im Referat muss wie in der Facharbeit die verwendete Literatur angegeben und ein Literaturverzeichnis erstellt werden. Der Vortrag darf sich auf Notizen stützen, nicht jedoch aus einem ausformulierten Text abgelesen werden. Um die Nachhaltigkeit des Vortrags sicherzustellen, sollen wesentliche Inhalte des Referats den Mitschülerinnen und Mitschülern zur Verfügung gestellt werden (z.B. in Form eines Handouts). Die dem Referat folgende Besprechung oder Diskussion ist ein wichtiger Bestandteil der Bewertung. Dabei sollen die Referenten in der Lage sein, auf die Ausführungen der anderen Kursteilnehmer zu reagieren, indem sie die vorgetragenen Inhalte ggf. erläutern und vertiefen, aber auch Kritik zu Inhalten und Methoden reflektieren.
Protokolle geben den Verlauf bzw. das Ergebnis von Unterrichtsstunden wieder. Bewertungssind die Beachtung der für Protokolle wesentlichen Merkmale, die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, die fachsprachliche Angemessenheit und die Verständlichkeit der Darstellung.
Gewichtung von schriftlicher und mündlicher Leistung Für Schülerinnen und Schüler, die Klausuren schreiben, setzt sich in allen Jahrgängen der Sekundarstufe II die Zeugnisnote zu gleichen Teilen aus den „Klausuren“ und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen, wobei allerdings kein mathematisches Mittel gebildet werden darf. Lediglich in der Jgst. EF kann die sonstige Mitarbeit stärker berücksichtigt werden, da hier nur eine Klausur geschrieben wird.
Inhalte des Religionsunterrichts in der Sek. II: Vergleiche kooperatives schulinternes Curriculum für die Sek. II