- Herr Amelunxen
- Frau Bagner
- Herr Brennecken
- Frau Bülskämper
- Frau Datema
- Herr Deckers
- Frau Hartmann
- Frau Kuhlmann
- Herr Pellka
- Herr Schleimer
- Frau Trauerstein
- Frau Ulrich
- Frau Verwey
Da im Pflichtunterricht des Faches Sport am AMG keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.
Bei der Bewertung von sportlichem Handeln im Unterricht sollen immer die drei Kompetenzbereiche: - Sachkompetenz (u.a. das Zeigen von: sportlichem Fachwissen, Quantität der sportmotorischen Leistung und Qualität der Bewegungsausführung)
- Personalkompetenz (u.a. das Zeigen von: Anstrengungsbereitschaft, Selbstständigkeit, dem Realisieren und Überwinden von eigenen Schwächen)
- Sozialkompetenz (u.a. das Zeigen von: Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit, Fairness, Hilfsbereitschaft)
ihren vielfältigen Leistungsdimensionen berücksichtigt werden.
Die Gewichtung der einzelnen Teilkompetenzen bei der Beurteilung, ist abhängig von dem Inhalt und Ziel der Unterrichtsreihen. Darüber hinaus ist sie abhängig von der Dauer der Auseinandersetzung mit dem Thema. Die folgenden Kriterien und Fragestellungen sollen helfen, die oben aufgezeigten Grundsätze zu erläutern. (vgl. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW (ed.): Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I – Gymnasium in NRW Sport, Frechen: Ritterbach, 2001, S. 124 f.) Das Bewegungskönnen und die Beherrschung der Technik, Taktik und der Regeln in den einzelnen Inhaltsbereichen unter Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts
Diese fachlichen Aspekte bilden den Kern aller Bewertungen und Benotungen im Fach Sport. Ohne entsprechende Kompetenzen ist keine zufrieden stellende Teilnahme an der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur denkbar. | - Was hat die Schülerin, der Schüler in der Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Unterrichtsinhalt gelernt?
- Welches Könnensniveau und welcher Lernfortschritt ist vor dem Hintergrund der individuellen Möglichkeiten erreicht worden?
- Wie kompetent kann er, kann sie an diesem unterrichtlich erarbeiteten Ausschnitt teilnehmen?
- Welches Verständnis für den behandelten Bereich wurde entwickelt?
- Wie kompetent und engagiert war die Teilnahme an Lern-und Übungsprozessen und an Wettkämpfen?
- Wie vielseitig zeigte sich das eigene Können?
| Koordinative, konditionelle, gestalterische Fähigkeiten
| - Welches koordinative Niveau ist vor dem Hintergrund der individuellen Möglichkeiten erreicht worden?
- Wie kompetent und engagiert war die Teilnahme an Lern- und Übungsprozessen und an Wettkämpfen?
- In welcher konditionellen Breite hat sich die Schülerin, der Schüler entwickelt?
- Wie ist an der Verbesserung der konditionellen Fähigkeiten gearbeitet worden?
- Welche gestalterischen Fähigkeiten hat er / sie im Unterricht grundsätzlich eingebracht?
| Selbst- und Mitverantwortung, Anstrengungsbereitschaft
| - Welchen Grad der Selbst- und Mitverantwortung hat die Schülerin, der Schüler erreicht?
- Welche Fähigkeiten im verantwortlichen Umgang mit sich und mit anderen haben sich gezeigt (z. B. in risikobehafteten Situationen)?
- Wie groß war die produktive Einsatzbereitschaft? Wie war das unterrichtliche Engagement?
- Mit welcher Beharrlichkeit wurde geübt und trainiert?
| Selbstständigkeit, Mitgestaltung und Organisation von Rahmenbedingungen sportlichen Handelns
| - Welches Maß an Selbstständigkeit hat er / sie entwickelt und unterrichtlich eingebracht?
- Wie eigenständig wurden Aufgaben gelöst?
- Wie zuverlässig ist die Schülerin bzw. der Schüler?
- Welche Kompetenzen haben sich bei der Organisation, bei der Mitgestaltung gezeigt?
- Mit welcher Verlässlichkeit wurden Aufgaben ausgeführt?
- Welcher Grad von Einsatzbereitschaft zeigte sich bei der Erfüllung verantwortungsvoller Aufträge?
- Welche Fähigkeiten hat die Schülerin, der Schüler im Unterstützen, Helfen und Sichern erworben?
| Fairness, Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit
| - Welche Einsicht und Handlungsfähigkeit hat er / sie im Umgang mit Fairness entwickelt?
- Wie wurden vereinbarte Regeln beachtet und eingehalten?
- Wie zeigten sich im Unterricht die Fähigkeiten zur Kooperation?
- Welche Entwicklungen ergaben sich? Wie wurde mit anderen zusammengearbeitet?
- Welchen Grad an Teamfähigkeit hat die Schülerin, der Schüler im Unterricht entwickelt?
- Wie groß war die Bereitschaft und die Fähigkeit, andere zu integrieren und sich selbst in eine Gruppe einzufügen?
| Kenntnisse und Verständnis für Zusammenhänge
| - Welche Kenntnisse hat er / sie erworben und wie wurden sie in das Bewegungshandeln eingebracht?
- Wie groß war die Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit gesundheitlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Problemen des Sports auseinander zu setzen?
| Pro Halbjahr erfolgt mindestens eine punktuelle Leistungsüberprüfung. Qualitativ bewertbare Bewegungskriterien und quantitativ messbare Leistungskriterien werden den SuS vor der Überprüfung transparent gemacht. SuS können gegebenenfalls in die Bewertung ihrer MitschülerInnen einbezogen werden. In einem Kurshalbjahr der EF soll die körperliche Fitness durch einen Test nachgewiesen werden (z.B. Cooper-Test oder Münchener Fitnesstest). Im Bereich der sonstigen fachlichen Leistungen sind Beiträge zur Unterrichtsgestaltung, Beteiligung an Unterrichtsgesprächen und das sozial-verantwortliche Handeln des einzelnen Schülers zu überprüfen durch z.B.
- Übernahme des Aufwärmtrainings
- Leitung von Kleingruppen
- Führung durch Unterrichtssequenzen
- Betreuung von einzelnen SuS
- Referate
- Schiedsrichtertätigkeiten.
Hinweise bei Sportunfähigkeit, Nicht-Anwesenheit und zum Entschuldigungsverfahren:Bei Sportunfähigkeit besteht Anwesenheitspflicht! In den kognitiven Phasen sind die SchülerInnen verpflichtet, aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei Nichtanwesenheit sind die Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten. Die Entschuldigung muss spätestens 1 Woche nach Fehlen eingereicht werden, ansonsten gilt die Stunde als unentschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen bedeutet eine nicht erbrachte Leistung, also die Note 6. Falls jemand mehr als zwei Mal nicht aktiv teilnimmt, muss er einen schriftlichen Nachweis über den Grund erbringen. Geschieht dies nicht, gilt die Stunde als nicht entschuldigt. Kann ein/eine SchülerIn längere Zeit (ab 2 Wochen) nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen (vgl. GABI.NW.1989, S.38). Bei mehr als 20% Fehlzeit ist eine Ersatzleistung in Form eines Referats, eines Protokolls, der Übernahme bestimmter Unterrichtssequenzen o.ä. zu erbringen. Erst ab dem 18. Lebensjahr dürfen sich die SchülerInnen selbst entschuldigen!
Schulinterner Lehrplan für das Fach Sport (siehe Anlagen)
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