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Aktuelles

Aktualisierung der Corona-Regeln

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

 aktuell gelten folgende Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie am AMG:


Mund-Nasen-Bedeckung: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Seit dem 26.10.2020 gilt diese Pflicht auch wieder im Unterricht (!)

Rückverfolgbarkeit:  klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse in der Oberstufe sind wieder möglich. Eine feste Sitzordnung wird eingehalten und dokumentiert. Die Anwesenheit wird dokumentiert.

 Lüftung: In den Klassenräumen wird, soweit möglich, bei weit geöffneten Fenstern unterrichtet, um eine gute Durchlüftung zu erreichen. An kühleren Tagen wird mindestens alle 20 Minuten stossgelüftet. Deshalb sollten die Schülerinnen und Schüler ausreichend warm gekleidet sein.

Handhygiene: Regelmäßiges Händewaschen gilt als wichtiger Schutz gegen die Verbreitung der Corona-Viren. Vor Beginn jeder Stunde, insbesondere aber nach der Nahrungszunahme sollen die Hände gewaschen werden. Ausreichend Waschgelegenheiten stehen zur Verfügung.

Abstandsregeln und Konsequenzen:

Wo immer möglich, soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass das Atrium für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Pausen zur Zeit  nicht als Aufenthaltsbereich bereit steht.

In Freistunden kann sowohl das Atrium als auch das SLZ durch die Oberstufe genutzt werden, um dort zu arbeiten. Für das SLZ gelten allerdings zur Zeit Regeln zur Zutrittsbegrenzung. Es dürfen sich nur maximal 7 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig dort aufhalten. Der Aufenthalt wird über Eintragung in eine Liste im Sekretariat kontrolliert.

  Aufenthaltsort für alle Schülerinnen und Schüler in den Pausen sind die Pausenhöfe. (Ausnahme: Regenpause)

 

Distanzunterricht:

Sollte aufgrund von Schulschließungen Distanzunterricht notwendig werden, gibt es einen neuen rechtlichen Rahmen dafür. Distanzunterricht gilt als gleichwertiger Unterricht und soll im gleichen Masse wie der reguläre Unterricht erteilt werden. Er unterliegt der Leistungsbewertung.

Schülerinnen und Schüler, die unter Quarantäne stehen, informieren die Schule, damit die Lehrerinnen und Lehrer über die Notwendigkeit von Distanzunterricht informiert werden. 

Krankheiten von Schülerinnen / Schülern:

Im Falle eines einfachen Schnupfens  ohne weitere Krankheitsanzeichen, empfiehlt die Schule die Kinder zunächst 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Treten keine weiteren Krankheitssymptome auf, nehmen die Kinder wieder am Unterricht teil.

Schüler mit Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geschmacksinns sind ansteckungsverdächtig. Im Falle des Auftretens dieser Symptome dürfen diese Kinder nicht zur Schule geschickt werden. Öffnet externen Link in neuem FensterBeachten Sie hierzu die Information des Ministeriums.

Sollten diese Symptome in der Schule auftreten, werden die entsprechen Schülerinnen und Schüler  unmittelbar durch die Schulleitung nach Hause geschickt und sind durch die Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule oder dem Abholen durch die Eltern, werden sie auf dem Schulhof beaufsichtigt.

Die Kinder sind einem Kinderarzt vorzuführen. Dieser entscheidet, ob ein Corona-Test notwendig ist. Die Eltern weisen der Schule nach, dass sie beim Arzt gewesen sind. 


Sollte der Schule keine Bestätigung über einen Arztbesuch vorgelegt werden, wird die Schule das Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt entscheidet, dann über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen.

Zu einer Quarantäne verpflichtete Kinder erhalten Distanzunterricht.