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Unterricht

Das Unterrichtsfach Geschichte

Im Kontext der anderen Fächer des gesellschaftlichen Aufgabenfeldes trägt der Unterricht in Geschichte einen unverzichtbaren Teil zur politischen Bildung der Jugendlichen und Heranwachsenden bei. Übergeordnetes Ziel des Geschichtsunterrichts am AMG ist deshalb die Entwicklung und Ausprägung eines dezidierten Geschichtsbewusstseins. Dieses soll unsere Schüler dazu befähigen:

  • historische Fakten zu deuten
  • Traditionen erfahrbar und überprüfbar zu machen
  • politische Entwicklungen auch in der Gegenwart abwägend zu beurteilen
  • und damit zur historischen Sinnbildung beizutragen.

Der Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe hat die Aufgabe, die von den Schülern in den unterschiedlichen Schulformen der Sekundarstufe I erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und historisch-politischen Bewusstseinsinhalte zu entfalten und zu vertiefen. Die die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe bestimmenden Leitkategorien sind dabei vertiefte Allgemeinbildung, Wissenschaftspropädeutik und Studierfähigkeit. Um diese Zielvorgaben umzusetzen, streben wir am AMG an, nach den Grundlagen der Methodenprogression vorzugehen. Dabei sollen die Schüler die Vielfalt der verschiedenen Quellenarten kennen- und adäquat deuten lernen.

Um dies zu erreichen, sollen sie wissenschaftlich abgesicherte Kriterien zur Auswertung und eine korrekte Fachterminologie mit historischen Fragestellungen vermittelt bekommen. Diese Kenntnisse sollen sie befähigen, Möglichkeiten und Grenzen historischer Erkenntnis einzuschätzen und die Gültigkeit der so gewonnenen Aussagen zwischen Objektivität und Parteilichkeit zu überprüfen. Dabei soll deutlich werden, dass historische Erkenntnisse immer auch revidierbare Deutungen enthalten.

Neben dem fachlichen Lernen gehören aber auch das Denken und Handeln in fachübergreifenden Zusammenhängen zu den tragenden Prinzipien der gymnasialen Oberstufe. Deshalb streben wir am AMG an, das fächerübergreifende Lernen im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes zu verwirklichen. Wir halten es daher für unbedingt notwendig, ständigen Kontakt zu den Kollegen der Fachbereiche Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaft und eventuell Deutsch zu pflegen, um uns gegebenenfalls über Lerninhalte abzusprechen oder fachübergreifende Projekte kooperativ zu realisieren. Dabei ist es unser Ziel, die Bereitschaft und Befähigung der Schüler zu erreichen, in sozialer Verantwortung gemeinsam an der Lösung gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben mitzuwirken.

Um dies zu erreichen, müssen Vereinbarungen zur Qualitätssicherung und Evaluation getroffen werden. Einen ersten Schritt auf diesem Weg stellt das schulinterne Curriculum für das Fach Geschichte (Sek. II) dar. Darüber hinaus soll eine ständige Überprüfung des unterrichtlichen Status quo an den fachlichen Zielvorgaben die Vergleichbarkeit und die Sicherung von Unterrichtsqualität im Fach Geschichte am AMG gewährleisten.  

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Lehrkräfte

  • Frau Circel
  • Frau Deppner
  • Frau Eiselen
  • Frau Fröhlings
  • Frau Hoffmeister
  • Frau Koppe
  • Herr Trzeziak

Unterrichtsinterne- und externe Gestaltung des Faches Geschichte am AMG

Das Unterrichtsfach Geschichte soll u.a. zur Förderung von Kompetenzen beitragen, die für das politisch-gesellschaftliche Leben und die Mitwirkung in einem demokratischen Gemeinwesen nötig sind.

Insgesamt erfolgt die Entwicklung der gesellschaftswissenschaftlichen Grundbildung innerhalb von vier Kompetenzbereichen ergänzend und in Abstimmung zum Medienkompetenzrahmen NRW (Sek. I). Diese sind:

  • Sachkompetenz: Verfügung über fachliche Begriffe und Kategorien, basales Wissen, Zeitvorstellungen und Datierungssysteme, über historische Ereignisse, Personen, ideengeschichtliche Vorstellungen, Prozesse und Strukturen sowie vom Leben der Menschen in unterschiedlichen Gesellschaften und zu unterschiedlichen Zeiten. Darüber hinaus die Fertigkeit zur Konstruktion (Zusammenhänge darstellen) und zur Dekonstruktion (Analyse) historischer Strukturen und Prozesse.
  • Methodenkompetenz: Verfügung über Verfahren, um Informationen zunehmend selbstständig zu beschaffen, historische Verläufe und Strukturen zu analysieren und zu (re-)konstruieren. Zusammenhänge können erklärt und problemorientiert, multiperspektivisch – ggf. in ihrer Kontroversität – dargestellt werden. Schwerpunkt: Interpretation von Quellen verschiedener Gattungen sowie die Analyse von und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen historischer Darstellung.
  • Urteilskompetenz: Befähigung, historische Phänomene in den Kontexten ihrer jeweiligen Zeit und Gesellschaft zu verstehen, sich mit unterschiedlichen Sichtweisen auseinanderzusetzen und Möglichkeiten und Grenzen menschlichen Handelns in jener Zeit zu beurteilen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage ein durch Argumente begründetes Werturteil formulieren. Dabei werden normative Kategorien (z.B. Grundrechte) auf historische Sachverhalte angewendet und eigene Wertmaßstäbe reflektiert.
  • Handlungskompetenz: Fähigkeit der kritischen Auseinandersetzung mit Deutungen, um selbst an omnipräsenten Deutungsprozessen der Gegenwart teilnehmen zu können.

(vgl. Kernlehrplan Gymnasium NRW G9 Geschichte Sekundarstufe I (Stand 2019).)

Im Folgenden finden sich unterrichtsinterne und –externe Beispiele, wie diese Kompetenzen sowie natürlich auch das Interesse und der Spaß am Fach Geschichte am AMG erreicht werden sollen:

  • Lernpotenziale Geschichte
  • Zeitzeugen am AMG

      (z.B. AMG SchülerInnen lauschen DDR-Fluchtgeschichte (WAZ))

  • Exkursionen, z.B. zur Steinwache Dortmund, ins Schülerlabor der RUB
  • Lehrbücher

  Sek. I:
  Forum Geschichte 1 (G9) (Cornelsen)
  Geschichte und Geschehen 2 (G9) (Klett)

  Forum Geschichte 1 und 2 (G8) (Teilbände 1 und 2) (Cornelsen)

 

  Sek. II:
  Zeiten und Menschen Einführungsphase (Schöningh)

  Zeiten und Menschen für die gymnasiale Oberstufe (Q1 und Q2) (Schöningh)

Lernerfolgsüberprüfungen im Fach Geschichte

Lernerfolgsüberprüfungen im Fach Geschichte

Die Leistungsbewertung wird als ein kontinuierlicher Prozess verstanden, bei dem alle im Unterrichtszusammenhang erbrachten Leistungen der Lernenden bewertet werden.
Die qualitative Bewertung orientiert sich sowohl im Beurteilungsbereich „Klausuren“ als auch im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ an folgenden drei Anforderungsbereichen:

Anforderungsbereich I Wiedergabe von historischen Sachverhalten, Kenntnis der fachspezifischen Quellenarten bzw. Darstellungsformen sowie der bekannten Arbeitsformen
Anforderungsbereich II
Selbstständiges Bearbeiten, Erklären und Ordnen historischer Sachverhalte und deren Transfer auf andere vergleichbare Zusammenhänge unter bewusster Anwendung der fachspezifischen Methoden und Arbeitstechniken.
Anforderungsbereich III
Planmäßige Verarbeitung historischer Ereignisse und Strukturen in ihren weiterreichenden Zusammenhängen in Form selbstständiger Begründungen, Deutungen, Folgerungen und Bewertungen, wobei auch die angewandten Methoden bzgl. ihrer Möglichkeiten und Grenzen reflektiert werden.


Beurteilungsbereich Klausuren (Sek. II)
Für die Sek. II gilt, dass die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Mitarbeit“ (Sek. II) den gleichen Stellenwert besitzen.
In der Jahrgangstufe EF wird eine zweistündige Klausur pro Halbjahr geschrieben, in der Jahrgangsstufe Q1 werden im GK pro Halbjahr jeweils zwei Klausuren geschrieben. Dabei sind die Klausuren im ersten Halbjahr der Q1 zweistündig, im zweiten Halbjahr dreistündig. Im LK sind die Klausuren in der Q1 vierstündig.Die Klausur im zweiten Halbjahr der Q1 kann  durch eine Facharbeit ersetzt werden.                                        
In der Q2 werden im GK dreistündige Klausuren geschrieben, im LK vierstündige. In der Q2.2 wird eine Klausur unter abiturähnlichen Bedingungen geschrieben.
Gemäß den Richtlinien und Lehrplänen für „Geschichte“ (Sek. II) sollen die Schülerinnen und Schüler in den Klausuren (und auch in den Facharbeiten) Kenntnisse über (im Unterricht erworbene) historische Inhalte nachweisen, Vertrautheit mit Methoden historischen Arbeitens beweisen und die Fähigkeit zeigen, begründet Urteile über historische Problemstellungen zu fällen.
Bei der Konzeption der Klausuraufgaben sind sowohl die drei Anforderungsbereiche als auch die verschiedenen Aufgabentypen, die durch das Zentralabitur vorgegeben sind, zu berücksichtigen.
Außer den inhaltlichen Aspekten ist folgende Darstellungsleistungbei der Beurteilung einer Klausur zu berücksichtigen:


  • schlüssige, stringente sowie gedanklich klare Strukturierung des Textes
  • genauer und konsequenter Bezug auf die Aufgabenstellung
  • plausible Argumentation (beschreibende, deutende und wertende Aussagen nachvollziehbar aufeinander beziehen)
  • präzise und begrifflich differenzierte Formulierungen unter Berücksichtigung der Fachsprache
  • Verwendung angemessener und korrekter Textverweise bzw. -zitate
  • sprachliche Richtigkeit (eine Häufung von sprachlichen Fehlern führt zu einer Absenkung um bis zu einer Note)


Für die Bewertung der Klausuren sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Die Klausuren werden entweder nach dem Abiturverfahren (Kriterienkatalog mit Bepunktung) korrigiert oder mit einem detaillierten Kommentar zu den Teilaspekten „Inhalt“ und „sprachliche Darstellung“ versehen. Im Falle der Bepunktung bietet sich die Zuordnung zu Notenstufen gemäß den Vorgaben für das Zentralabitur an:

Note
Notenpunkte
Erreichte Punktzahl
sehr gut plus  15  100-95
sehr gut  14  94-90
sehr gut minus  13  89-85
gut plus  12  84-80
gut  11  79-75
gut minus  10  74-70
befriedigend plus  9  79-65
befriedigend  8  64-60
befriedigend minus  7  59-55
ausreichend plus  6  54-50
ausreichend  5  49-45
ausreichend minus  4  44-40
mangelhaft plus  3  39-33
mangelhaft  2  32-27
mangelhaft minus  1  26-20
ungenügend  0  19-0

 Gehäufte Verstöße sprachliche Richtigkeit und Form führen gemäß § 13 zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Einführungsphase und um bis zu zwei Notenpunkte (gemäß § 16 Abs. 2) in der Qualifikationsphase.
Konkretisierung für die sprachliche Leistung

Frei von gravierenden Fehlern keine Absenkung der Note
Wenige Passagen sind frei von gravierenden Verstößen Absenkung um einen Notenpunkt
Verstöße, die das Verständnis erschweren, liegen vor (kein fehlerfreier Absatz) Absenkung um zwei Notenpunkte

 Konkretisierung für die formale Darstellung

Entspricht der vorgegebenen Form keine Absenkung der Note
Entspricht der vorgegebenen Form in geringen Teilen Absenkung um einen Notenpunkt
Widerspricht der vorgegebenen Form und beeinträchtigt die Lesbarkeit Absenkung um zwei Notenpunkte

 Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" Die Bewertungsbereiche erfassen die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese sollen unterschiedliche mündliche und schriftliche Formen in enger Bindung an die Anforderungsbereiche I-III und das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen sowie einen Bezug zu den im Unterricht erworbenen Kompetenzen aufweisen. Sie stellen in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern dar, welcher eine Lernprogression im Sinne des Curriculums darstellt.
Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch in Form von reproduktiven Aussagen, das Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen oder das Beurteilen und Bewerten von Ereignissen, Aussagen und Darstellungen,
  • kooperative Leistungen im Rahmen von eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit),
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht in Form von vorgetragenen Hausaufgaben oder Protokollen, angemessene Führung eines Heftes/Hefters oder eines Lerntagebuchs sowie
  • kurze, schriftliche Überprüfungen.

Bereiche, die zur Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ herangezogen werden können: 

Beiträge zum Unterrichtsgespräch
 
  • Fragen, Vermutungen und Hypothesen aufstellen,
  • Probleme formulieren und Widersprüche entdecken,
  • begründet argumentieren und Gegenargumente antizipieren,
  • Sach- und/oder Werturteile formulieren,
  • Beziehungen zu früheren Lerngegenständen herstellen und zu kontextualisieren
  • verständlich und strukturiert darstellen,
  • Fachtermini verwenden,
  • präzise und strukturiert zusammenfassen und erläutern,
  • an Beiträge anderer anknüpfen und diese weiterführen,
  • Mitschülerinnen und Mitschüler bestärken und konstruktiv kritisieren.
 
Referat
Verstehensleistung
  • sachliche Richtigkeit
  • eigenständige Auswahl und Zuordnung thematisch relevanter Aspekte
  • sichere und selbstständige Beurteilung der Zusammenhänge
Darstellungsleistung
  • Gliederung und Formulierung
  • Abgrenzung von referierten Positionen
  • eigene Stellungnahme
  • Adressatenorientierung
  • Präsentationsform und Vortrag
 
Protokolle
Verstehensleistung
  • sachliche Richtigkeit
  • Art der Auswahl und Zuordnung von Unterrichtsgegenstand und –verlauf
Darstellungsleistung
  • Gliederung und Formulierung der auswählten Aussageelemente unter dem Aspekt der jeweiligen Zielsetzung
 
Arbeitsmappe
 
  • Sammlung, Ordnung
  • Aufbereitung von Arbeitsblättern, Stundenmitschriften, selbstverfassten Texten
 
Schriftliche Übungen (benotet)
 
  • Orientierung an den aus der konkreten Aufgabenstellung erwachsenen Kriterien
  • Berücksichtigung von Verstehens- und Darstellungsleistung
 
Mitarbeit in Gruppen
 
  • Kooperation in Planung, Arbeitsprozess und Ergebnis
  • Selbstständigkeit in Planung, Orga-nisation und Steuerung
  • Methodensicherheit
  • Arbeitsintensität
  • Präsentationskompetenz
 
Mitarbeit in Projekten
 
  • Selbstständigkeit
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Methodensicherheit
  • Arbeitsintensität
  • Teamfähigkeit
  • Präsentationskompetenz
 

 Bewertungsmaßstäbe

gut:

  • kontinuierliche, eigenmotivierte Mitarbeit;
  • umfangreiche, produktive, gute Beiträge und Impulse im Unterrichtsgespräch;
  • selbstständige und richtige Anwendung erlernter Arbeitsweisen und Methoden;
  • treffender Gebrauch der historischen Fachsprache und sicherer Umgang mit den erlernten Grundbegriffen;
  • sichere Anwendung von Kenntnissen über Ereignisse, Strukturen, Prozesse, historischen Fachtermini, Kategorien, Theorien und Normen;
  • inhaltlich und methodisch treffende Zusammenfassung und Reflexion von Unterrichtsergebnissen;
  • richtige Darstellung von historischen Zusammenhängen;
  • treffende Darstellung von historischen Zusammenhängen und Bezügen;
  • treffende argumentative Stützung von Sach- und Werturteilen;
  • fundierte Reflexions- und Kritikfähigkeit hinsichtlich historischer Fragestellungen;
  • sichere, präzise sprachliche Darstellung.


ausreichend:

  • punktuelle Mitarbeit;
  • Aufmerksamkeit;
  • sporadische Beteiligung am Unterrichtsgespräch;
  • kürzere, unstrukturierte Beiträge
  • teilweise fachliche Ungenauigkeiten, jedoch ohne wesentliche Mängel;
  • Anwendungen erlernter Arbeitsweisen und Methoden nach kleinschrittigen Vorgaben und Hilfen;
  • unsichere Anwendung von Kenntnissen über Ereignisse, Strukturen, Prozesse, Kategorien, Theorien und Normen;
  • inhaltlich und methodisch eher lückenhafte, wenig strukturierte, teilweise fehlerhafte Zusammenfassung und Reflexion von Unterrichtsergebnissen;
  • lückenhafte/unstrukturierte/leicht fehlerhafte Zusammenfassung und Reflexion von von historischen Zusammenhängen und Bezügen;
  • Ansätze zur argumentativen Stützung von Werturteilen; schwache Reflexions- und Kritikfähigkeit hinsichtlich historischer Fragestellungen;
  • Unsicherheiten im Gebrauch von historischer Fachsprache;
  • Unsicherheiten in der sprachlichen Darstellung.