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Unterricht

Das Fach Latein

Im Rahmen der Umgestaltung der gymnasialen Ausbildung setzte das Fach Lateinisch seit dem Schuljahr 2006/2007 erstmals ab der Klassenstufe 6 ein. In einer Übergangszeit von einigen Jahren laufen also zwei parallele Lehrgänge, die entweder in der 6 oder wie bisher in der 7 begonnen haben. Der Unterricht beginnt in der 6. Jahrgangsstufe als zweite Fremdsprache.

Lehrkräfte

  • Frau Dr. Andrae
  • Herr Fechner
  • Herr Hoffmeister
  • Frau Kuhlmann
  • Herr Nuß

Lehrwerke

Seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wird anstelle des Lehrwerkes "Iter Romanum" für die Stufen 6 bis 8 das neue Buch "Cursus Novus" verwendet. Zu diesem Lehrbuch gibt es eine Grammatik, Übungshefte sowie eine CD-Rom.

Grundsätze der Leistungsbewertung

A.    Allgemeines

Die Leistungsbewertung orientiert sich an den verbindlichen Grundsätzen des Schulgesetzes (§ 48) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 6). Danach sind „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ bei der Vergabe der Zeugnisnoten angemessen zu berücksichtigen;1 für uns bedeutet dies, dass die schriftlichen Arbeiten zu Beginn des Lehrgangs (Jahrgangsstufe 6) stärker gewichtet werden; das Gewicht der sonstigen Leistungen nimmt dann - entsprechend der quantitativen Reduzierung der Arbeiten in den Halbjahren - allmählich zu, bis gegen Ende des Lehrgangs und zu Beginn der Lektürephase (Jahrgangsstufe 9) und in der Sekundarstufe II beide Beurteilungsbereiche zu gleichen Teilen in die Note eingehen.
Bei der Findung der Gesamtnote erfolgt eine Orientierung an der Definition der einzelnen Notenstufen:

sehr gut (1) Die Note „sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderen Maße entspricht.
gut (2) Die Note „gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend (3) Die Note „befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend (4) Die Note „ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft " soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend (6) Die Note „ungenügend " soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

1 Am Ende eines jeden Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen im Halbjahr den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. (…) In die Note gehen alle im Unterricht erbrachten Leistungen ein. Hierbei ist die rein rechnerische Ermittlung der Halbjahresnote aus den Bereichen der Klassenarbeiten und der Mitarbeit im Unterricht unzulässig. Vielmehr sollte die Halbjahresnote eine an den Lernzielen des Unterrichts gemessene Beurteilung der Gesamtleistung der Schülerin bzw. des Schülers darstellen.“ (Richtlinien und Lehrpläne, Sek. I, Gymnasium, Latein NRW, S. 235)

Im Sinne größtmöglicher Transparenz bei der Leistungsbeurteilung werden den Schülern die folgenden Grundsätze und Kriterien (soweit sie sie betreffen) mitgeteilt und erläutert.

Schriftliche Arbeiten

1.    Häufigkeit und Dauer

  • Stufe 6 und 7
    drei Klassenarbeiten pro Halbjahr (Bearbeitungszeit ca. 45 min.)
  • Stufe 8
    im ersten Halbjahr zwei, im zweiten Halbjahr drei  Klassenarbeiten (ca. 60-80 min.)
  • Stufe 9
    zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr (90 min.)
    (Ab dieser Stufe wird ein Lateinisch-Deutsches Wörterbuch benutzt.)

2. Aufbau
Die schriftlichen Arbeiten werden grundsätzlich in zweigeteilter Form gestellt: Neben der Übersetzung eines lateinischen Textes (Hauptaufgabe) finden sich Begleitaufgaben, die die verschiedenen Teilkompetenzen abprüfen (Beherrschung der Grammatik, Hintergrundwissen zur Kultur der Antike, Interpretation u.v.m.)

3. Benotung
Für beide Teile der Arbeit wird eine gesonderte Note ausgewiesen. Zur Ermittlung der Gesamtnote wird die Teilnote der Übersetzung in der Regel doppelt, höchstens einmal pro Halbjahr auch dreifach gewichtet; dementsprechend wird der Übersetzungsteil in Länge und Schwierigkeitsgrad so angelegt, dass die Übersetzung in der Regel zwei Drittel, höchstens einmal pro Halbjahr auch drei Viertel der Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

4. Übersetzungsleistung
Die Übersetzungsleistung wird durch Negativkorrektur ermittelt; gemäß dem Kernlehrplan wird eine Übersetzungsleistung dann ausreichend genannt, „wenn sie auf je hundert Wörter nicht mehr als 12 ganze Fehler enthält“. In der Sekundarstufe II gilt abweichend davon eine auf zehn ganze Fehler herabgesetzte Grenze.
Übersetzungsfehler werden folgendermaßen gewichtet und entsprechend am Rand notiert:

halber Fehlerpunkt: leichter Fehler im Bereich des Vokabulars, der Formenlehre, der Syntax und/oder der Textreflexion (? leichte Entstellung des Textsinns)
 | ganzer Fehlerpunkt: mittelschwerer Fehler in den oben genannten Bereichen (? Entstellung des Textsinns / Verfehlung zentraler Lernziele der vorausgegangenen Unterrichtsreihe)
 + Doppelfehler: grober Verstoß in den oben genannten Bereichen (? grobe Entstellung des Textsinns / gravierende Verfehlung zentraler Lernziele)

Bei der Gewichtung wird berücksichtigt, ob der jeweilige Fehler einen Verstoß gegen zentrale Lernziele des vorangegangenen Unterrichts darstellt. Bei völlig verfehlten Stellen und bei Textlücken werden in der Regel für fünf Wörter insgesamt 2 Fehlerpunkte angerechnet. Es wird darauf geachtet, dass eine Einzelkorrektur nicht zu einer höheren Fehlerpunktzahl führt.
Um den Schülern aufzuzeigen, worin genau der jeweilige Fehler liegt, werden zur näheren Bestimmung vor allem folgende Kürzel verwendet:

C: Kasus N: Numerus G: Genus Vok: Vokabel
Vb: gewählte Vokabelbedeutung grundsätzlich möglich, im vorliegenden Textzusammenhang aber nicht K: Konstruktion (z.B. AcI oder abl. abs. nicht erkannt) Gv: Genus verbi, d.h. Unterscheidung zwischen aktiv und passiv P: Person
M: Modus T: Tempus Sb: deutscher Satzbau Gr: Grammatik
Bz: Beziehung      

Da diese Negativkorrektur grammatisch und/oder stilistisch herausragende Teilleistungen oft nicht erfasst, können solche in angemessener Form zu einer Aufwertung der Übersetzungsleistung führen.


Begleitaufgaben
Bei den Begleitaufgaben erfolgt eine Positivkorrektur nach einem Punkteschema. Auf dem Aufgabenblatt wird vermerkt, wieviele Punkte pro Aufgabe erreicht werden können, wobei in der Sekundarstufe II etwa 20% auf den Bereich der Darstellungsleistung entfallen können.

Eine ausreichende Leistung liegt dann vor, wenn mindestens 45% der Punktzahl erreicht worden sind.
So ergibt sich in etwa das untenstehende Raster (von dem in begründeten Fällen auch abgewichen werden kann).

Anteil an der Gesamtpunktzahl Note
87%-100%  1
73-86%  2
59-72%  3
45-58%  4
18-44%  5
0-17%  6

Darstellungsleistung und äußere Form
Wie in allen anderen Fächern auch, können schwere und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit zu einer Abwertung der Gesamtnote führen.
Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler angehalten, ihre Arbeit in einer auch äußerlich angemessenen Form anzufertigen. In engen Grenzen kann die äußere Form einer Arbeit (z.B. Vorhandensein des Heftes, einer Kopfzeile, der Aufgabennummerierung, eines Korrekturrandes) in die Gesamtbewertung einfließen.

3.    „Sonstige Leistungen“

Zu den sonstigen Leistungen können zählen:
1.    Mündliche Mitarbeit
Kriterien:

  • Sprachbeherrschung (Grammatik und Wortschatz)
  • Beherrschen der Methoden zur Texterschließung und Übersetzung
  • Wissen und Problemverständnis in den Bereichen „Römische Geschichte und Kultur" sowie deren Fortwirken in der heutigen Zeit
  • Grad der Bereitschaft und des Interesses, sich mit Problemstellungen des Lateinunterrichts auseinanderzusetzen
  • Grad der Selbstständigkeit
  • Fähigkeiten im Bereich der sprachlichen Darstellung


2.    verstehende Teilnahme am Unterrichtsgeschehen (sowohl kooperative Leistungen als auch individuelle Beiträge)
3.    Erledigung und Präsentation von Hausaufgaben
4.    Nachweis der Beherrschung des jeweiligen Spezialwortschatzes (u.a. durch Tests)
5.    schriftliche Übungen
6.    Projektarbeit
7.    Referate (Kriterien s. Methodenblatt)
8.    Heftführung

Wesentliche Kriterien der Bewertung der Beiträge sind:

  • Regelmäßigkeit und Kontinuität
  • Qualität
  • Grad der Selbstständigkeit
  • termin- und zeitgerechtes Erledigen von Aufgaben
  • Relevanz

Bezogen auf den zentralen Aspekt der Übersetzungstätigkeit2 orientieren wir uns an folgender Abstufung, wobei Alter und Reife der Schüler angemessen berücksichtigt werden:

Leistung (exemplarisch) Qualität
Der Schüler  
kann sich methodisch angemessen und selbstständig einen Text vorerschließen (in Bezug auf Syntax, Metrik, Semantik etc.), erläutert korrekt die grammatischen Zusammenhänge von längeren Textpassagen in zusammenhängender Rede, präsentiert darauf aufbauend eine sachlich korrekte Übersetzung und kommentiert die Stellen inhaltlich schlüssig. sehr gut
benötigt zur Vorerschließung eines Textes kaum Hilfen, kann grammatische Zusammenhänge zusammenhängend und korrekt erläutern und gelangt zu einer im Wesentlichen treffenden Übersetzung.  
erläutert einen Satz grammatisch teilweise korrekt und kommentiert ihn inhaltlich.  
weist nur punktuell auf bestimmte grammatische Phänomene im Satz hin.  
beantwortet lediglich grammatische Fragen in Ein-Wort-Sätzen und/oder ohne Textbezug. nicht mehr ausreichend

Bezogen auf den wichtigen Aspekt der schriftlichen Überprüfung der Vokabelkenntnis orientieren wir uns i.d.R. an folgendem System:

Wortart
Zu leistende Angaben Bepunktung
Verb

GrundbedeutungStammform

2je Stammform einen Punkt

Substantiv

GrundbedeutungGen. Sg.Genus

211

Adjektiv

GrundbedeutungAngabe der weiteren Genera

2Pro Angabe einen Punkt

Indeklinabilia

GrundbedeutungBestimmung der Wortart

21

2vgl. Kernlehrplan S. 65: „Dabei haben der Umgang mit Texten im Sinne der historischen Kommunikation und der i.d.R. anwendungsbezogene Nachweis der dafür erforderlichen lateinischen Sprachkenntnisse einen besonderen Stellenwert.


Stundentafel

  • 6. Klasse 4 Wochenstunden
  • 7. Klasse 4 Wochenstunden
  • 8. Klasse 3 Wochenstunden
  • 9. Klasse 3 Wochenstunden 

Anzahl der Arbeiten pro Halbjahr

   Lateinbeginn Klasse 6 Lateinbeginn Klasse 7
 1. Lernjahr  3  3
 2. Lernjahr  3  3
 3. Lernjahr  2 bzw. 3  2 bzw. 3
 4. Lernjahr  2  2
 5. Lernjahr  2  2

 Der Aufbau des Lehrgangs Latein erfolgt gemäß den Vorgaben des Lehrplans für das Fach Latein:


Lehrplan

  • Grundphase (L7: Jgst. 7-9, L6: Jgst. 6-8) In dieser Phase steht die sprachliche Arbeit, d.h. das Kennenlernen und vertiefende Anwenden aller grundlegenden Phänomene der lateinischen Sprache im Vordergrund. Der Unterricht folgt dem Lehrbuch Iter Romanum (L7) bzw. Cursus (L6)
  • Ausbauphase (L7: Ende Jgst .9, L6: Jgst. Ende Jgst. 8) Die Lehrbucharbeit ist im Wesentlichen abgeschlossen; in dieser Übergangsphase hin zur kontinuierlichen Lektüre werden zentrale sprachliche Phänomene mit Hilfe - noch leicht überarbeiteter -  Originaltexte wiederholt. Die Wahl dieser Übergangslektüre wird frei vom Fachlehrer und der jeweiligen Lerngruppe getroffen, vor allem entsprechend der individuellen Interessenlage der Schülerinnen und Schüler, die ja in dieser Phase das erste Mal die Gelegenheit haben, aus den sehr engen thematischen Bahnen der Lehrbucharbeit herauszutreten. 
  • Phase der kontinuierlichen Lektüre (L7: Jgst. 10-11, L6: Jgst. 9-10) In dieser Phase liegt der Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit eindeutig auf der thematischen und interpretativen Textarbeit und gedanklichen Auseinandersetzung mit lateinischen Texten, ihren Autoren und ihrem Fortwirken. Mit dem Ende der Klasse 9 haben die Schülerinnen und Schüler eine Voraussetzung zum Erwerb des Abiturs erfüllt - die Erlernung einer zweiten Fremdsprache.Um das Latinum zu erlangen, müssen die Schülerinnen und Schüler, die die Abiturprüfung Ende 12 ablegen, den dreistündigen Lateinkurs in der 10 mit mindestens der Note ausreichend abschließen. Bisher zu Anfang der 10, seit dem Schuljahr 2009/ 2010 zum Ende der 9 findet die alljährliche Sprachenfahrt nach Rom statt. Die Schülerinnen und Schüler können so die Zeugnisse der römischen Vergangenheit, über die bisher nur im Unterricht etwas erfahren haben, vor Ort besichtigen und erlebe