Schulpflegschaft
Elternmitarbeit ist am AMG u.a. in verschiedenen Gremien möglich, die nachfolgend kurz vorgestellt werden sollen.
Aktuelle Mitglieder
Derzeit gewählte VertreterInnen in der Schulpflegschaft:
- Vorsitz: Susanne Stolpe, EF
- Vertretung: Sandra Adamek, 7, EF, Q2
- Saskia Koempel, 7
- Ridvan Dülger, EF
Für die Schulkonferenz zusätzlich:
- Ulrich Müllers, 8
- Götz Büttner, Q1
Vertreter für die Schulkonferenz:
- Frau Nikodem, Q1
- Frau Goebel, 8
- Frau Erdmann, 9,
- EF Frau Müller,
- Q1 Frau Witte,7
- Herr Monfeld, 9
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Allgemeines zu den Gremien
Klassenpflegschaften (§73 Schulgesetz) Zur Klassenpflegschaft gehören die Eltern der minderjährigen Schüler der Klasse. Jede Klasse (in der Oberstufe jede Stufe) wählt Elternvertreter, die die Interessen der Eltern u.a. gegenüber den KlassenleiterInnen vertreten und an den klassenübergreifenden Gremien teilnehmen.
www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=73
Schulpflegschaft (§72 Schulgesetz) Diese Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre StellvertreterInnen tagen in der Regel 3 mal pro Schuljahr gemeinsam mit der Schulleitung. Hier werden sie über alle relevanten Belange der Schule informiert (z.B. Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen, Änderungen im Schulgesetz, Schulprogramm...) und können Themen, die den Eltern wichtig sind mit der Schulleitung besprechen.
www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=72
Aus ihrer Mitte werden dann Vertreter für ein weiteres Gremium gewählt, die
Schulkonferenz (§65 + 66 Schulgesetz) Dieses Gremium besteht aus VertreterInnen aus der Lehrerschaft (z.Zt. 2/4), der SchülerInnen (z.Zt. ¼) und der Eltern (z.Zt. ¼) sowie der Schulleitung.
Hier wird wirklich entschieden, z.B. über Anschaffung neuer Lernmittel, die Lage der beweglichen Ferientage oder der Lehrerfortbildungen, Zusammenlegung von Klassen, Durchführung von Projekten und vieles mehr.
www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=65
Eilausschuss (§ 67 Schulgesetz) Wenn eilige Entscheidungen anstehen, die normalerweise einen Beschluss der Schulkonferenz benötigen, werden aus den 3 Gruppierungen (LehrerInnen, Eltern, Schülerinnen) je eine Person zusammengerufen (die natürlich vorher bestimmt wurden) um diese Entscheidung zu treffen. Die Schulkonferenz entscheidet dann bei der nächsten Sitzung, ob die Entscheidung des Eilausschusses mitgetragen wird.
www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=67
Auswahlkommission Bei der Einstellung neuer Lehrkräfte werden Vertreter aus der Schulkonferenz beteiligt, die bei den Vorstellungsgesprächen mitwirken und bei der Auswahl der Bewerber mitreden. Am AMG besteht die Besonderheit, dass hier auch immer VertreterInnen aus der Schüler- und Elternschaft gewählt werden (das ist nicht überall so!)
Fachkonferenzen (§70 Schulgesetz) Bestehen aus allen Fachlehrern, die ein Fach unterrichten (z.B. Englisch) und Elternvertretern und SchülerInnen, die sich hierfür melden. Hier geht es um neue Lehr- und Lernmethoden, Arbeitsmittel, Bewertungskriterien und vieles mehr.
www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=70
Neben den o.g. Links direkt ins Schulgesetz kann man dies alles in einer Broschüre des Schulministeriums nachlesen, die man unter
einsehen oder herunterladen kann.
Weitere Tätigkeitsfelder
Über diese Gremien hinaus gibt es natürlich viele weitere Bereiche, in denen sich Eltern einbringen können. Exemplarisch seien genannt:
- Die Cafeteria,
- das Selbstlernzentrum,
- Festausschüsse (zuletzt anlässlich der 50-Jahr-Feier)
Eltern haben auch schon AGs angeboten und arbeiten am Schulprogramm mit.
Überregional ist eine Mitarbeit bei der Landeselternschaft möglich.www.le-gymnasien-nrw.de
Weitere Informationen rund um Schule erhalten Sie auch unter:www.bildungsportal.nrw.de
Weitere Informationen
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AMG-Schulverein.pdf 333 KB
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AMG-SV-Nachhilfe-Angebot.pdf 336 KB
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AMG-SV-Nachhilfe-Suche.pdf 227 KB